Solothurn Solothurn
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Bellach Bellach

Beurteilung Bushaltestellen nach BehiG

Beurteilung Bushaltestellen nach BehiG

Ausgangslage

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurde im Dezember 2002 durch das Parlament verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Es hält unter anderem fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 barrierefrei ausgestaltet werden muss. In den entsprechenden Verordnungen (VAböV, AB-EBV) ist definiert, was unter dem Begriff «Barrierefreiheit» im Zusammenhang mit dem Einstieg in Bus, Tram und Zug zu verstehen ist.

Auftrag und Ziel

In einem ersten Schritt wurden sämtliche Standorte von Bushaltestellen entlang der untersuchten Gemeinde- oder Kantonsstrassen auf Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz überprüft. Ziel dieser Untersuchung war es, eine Übersicht über die zu treffenden Massnahmen pro Haltestelle zu erhalten und eine Priorisierung im Hinblick auf eine schrittweise Umsetzung festzulegen.

WAM Planer und Ingenieure AG durfte die Bushaltestellen an sämtlichen Kantonsstrassen sowie diejenigen in der Gemeinde Bellach und in den Städten Grenchen und Solothurn untersuchen.

Mittels einer Bestandesaufnahme der Haltestellen inkl. Fotodokumentation konnten erste Aussagen über den Erfüllungsgrad der Behindertentauglichkeit gemacht werden (Typ und Höhe der Haltekanten, Abmessungen der Warteberieche usw.). Diese Erkenntnisse wurden überprüft und wo nötig ergänzt. Für alle Haltestellen wurde ein anzustrebender Ausstattungsstandard festgelegt und Kriterien für die Dringlichkeit (Priorisierung) der Umsetzung definiert. In einem weiteren Schritt wurden Sanierungsmassnahmen zur BehiG-konformen Ausgestaltung der Haltekanten inkl. Kostenschätzung festgelegt.