Zuchwil, Gesamtlärmsanierung Schiessanlage Feldacker
Feldacker: Auch lärmtechnisch gut im Schuss
Die Belastungsgrenzwerte für Lärm ziviler Schiessanlagen, in denen ausschliesslich mit Hand- oder Faustfeuerwaffen auf feste oder bewegte Ziele geschossen wird, sind gemäss Anhang 7 der Lärmschutzverordnung (LSV) bei der Schiessanlage Feldacker in Zuchwil überschritten. Gemäss Art. 17, Abs. 6 der LSV müssten die Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen bis zum 1. November 2016 durchgeführt sein.
WAM Planer und Ingenieure AG haben im Auftrag des Kantons (Amt für Umwelt) die Erarbeitung des Lärmsanierungskonzepts für die Gesamtanlage fachlich und administrativ begleitet.